HMGS Mindestpunktzahl und Auswirkung auf das Referendariat in Anwaltschaft, Justiz und Notariat

Wie wird die HMGS-Mindestpunktzahl berechnet? Wie bewirbt man sich nach dem Erreichen von 70 Punkten für das Referendariat? Ein Leitfaden für die nächsten Schritte.

Veröffentlichungsdatum: Aktualisierungsdatum:

Mindestpunktzahl und Bedeutung der HMGS-Prüfung für die juristische Karriere

Die erste und wichtigste Hürde für junge Juristen nach dem Studienabschluss ist die HMGS-Prüfung. Das Bewertungssystem und die direkten Auswirkungen auf die Karriere sind entscheidende Faktoren für jeden Kandidaten.

Wie wird die Mindestpunktzahl berechnet?

Die HMGS-Prüfung umfasst 120 Fragen. Bei dieser vom ÖSYM durchgeführten Prüfung werden nur richtige Antworten gezählt; falsche Antworten führen nicht zu Punktabzug.

Alle Fragen sind gleich gewichtet. Um die Prüfung zu bestehen, müssen mindestens 70 von 100 Punkten erreicht werden. Dies entspricht 84 richtigen Antworten aus 120 Fragen. Das Erfolgszertifikat ist zeitlich unbegrenzt gültig.

Bedeutung der Prüfung für das Referendariat

Das Bestehen der HMGS-Prüfung ist der Schlüssel zu den juristischen Berufen. Ohne dieses Zertifikat ist der Start folgender Phasen unmöglich:

1. Anwaltschaft: Das Zertifikat ist zwingend erforderlich, um das Referendariat bei der Anwaltskammer zu beginnen.
2. Richterdienst: Um sich für die schriftlichen Richterprüfungen des Justizministeriums zu bewerben, muss die HMGS bestanden sein.
3. Notariat: Auch für die Ausbildung zum Notar ist das Bestehen der Prüfung Voraussetzung.

Zur optimalen Prüfungsvorbereitung empfehlen wir unseren 90-Tage-Vorbereitungsplan für die HMGS-Prüfung.